Aktuelles zur Grundsteuerreform

Das müssen Eigentümer beachten

Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch abzugeben. Die Bearbeitung und Abgabe wird von uns komplett übernommen.

Die Steuerkanzlei Angelika Scharn und ihr Team freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Im Juni/Juli 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Deutschland dazu ein Informationsschreiben. Darin finden Sie allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform sowie konkrete Angaben zu Ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Beachten Sie auch folgende Checklisten, die Sie sich als PDF-Datei herunterladen können:

Bundesmodell: Ein Zweifamilienhaus oder Wohneigentum Bundesmodell: Gesamt Bundesmodell: Mietwohngrundstück Bundesmodell: Nichtwohngrundstücke Bundesmodell: Unbebautes Grundstück

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