Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und die erforderlichen Jahresabschlüsse sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Erstellen der Steuererklärungen. Bei vielen Unternehmen liegt gerade dieser Bereich im Argen, weil sie zu klein sind, um entsprechendes Personal zu beschäftigen. So bleibt vieles am Betriebsinhaber hängen und der sollte sich ja eigentlich um Firmenstrategie, Produktentwicklung und Marketing kümmern.
Lösung dieses Dilemmas ist das Outsourcing dieser Bereiche. Die Steuerkanzlei Angelika Scharn übernimmt das Rechnungswesen gerne für Sie und erstellt dann aus den gewonnen Zahlen auch die Steuererklärung pünktlich und auf solider Basis.
Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung mit oder ohne offene-Posten-Buchhaltung und erledigen Kostenstellen-, Debitoren / Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung für Sie.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen werden pünktlich erstellt und ans Finanzamt übermittelt. Laufend werten wir die eingegangenen Zahlen betriebswirtschaftlich aus und informieren die Unternehmensführung und bei Bedarf auch Banken.
Wir erstellen Planungsrechnungen und beraten kontinuierlich in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Erstellung der Finanzbuchhaltung mit oder ohne offene-Posten-Buchhaltung
Kostenstellen-, Debitoren / Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Kreditinstituten
Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.
In Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung ist es kein Problem mehr, ob Ihre Firma in Bad Düben oder im weiteren Umkreis angesiedelt ist, wenn wir Ihre Lohnbuchhaltung übernehmen.
Zuverlässig führen wir Lohnkonten, erstellen Lohn und Gehaltsabrechnungen und führen Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsmeldungen durch. Als Steuerkanzlei beraten wir Sie in allen Fragen zu geringfügiger Beschäftigung, Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie Scheinselbstständigkeit.
Wir berechnen die Arbeitgebergesamtbelastung und begleiten bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Die komplexe Materie Baulohn, SOKA-Pflicht und die damit verbundenen Berechnungen und Meldungen erledigen wir kompetent für Sie.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen
Berufsgenossenschaftsmeldungen
Beratung bei geringfügig Beschäftigten (450 € Jobs bzw. Minijobs)
Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
Baulohn
Wir erstellen Jahresabschlüsse mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz) samt Anhang.
Eröffnungs- und Zwischenbilanzen gehören ebenso zu unserem Aufgabengebiet wie Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung, -aufgabe oder Liquidation.
Aus dem vorliegenden Zahlenmaterial erarbeiten wir Unternehmenskennzahlen, vergleichen mit Branchenkennzahlen und erarbeiten Vorschläge zur Ergebnisoptimierung.
Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
Erstellung eines Anhangs
Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
Ergebnisoptimierungsvorschläge
Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen